Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist in katholischen Pfarreien vor allem für die wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten zuständig. Während der Pfarrgemeinderat eher das pastorale und geistliche Leben begleitet, kümmert sich die Kirchenverwaltung um die materiellen Grundlagen der Pfarrei.

Typische Aufgaben sind:

  • Verwaltung der Finanzen
    Haushaltsplan erstellen, Einnahmen und Ausgaben überwachen, Rechnungen prüfen und Jahresabschlüsse erstellen.
  • Verantwortung für Gebäude und Grundstücke
    Betreuung von Kirche, Pfarrheim, Kindergarten, Friedhof oder anderen Immobilien der Pfarrei; Planung von Renovierungen und Bauprojekten.
  • Personalangelegenheiten
    Arbeitgeberfunktion für Angestellte der Pfarrei, z. B. Mesner, Organisten, Pfarrsekretariat oder Reinigungskräfte.
  • Verwaltung kirchlichen Vermögens
    Sicherstellung, dass Geld und Besitz der Pfarrei verantwortungsvoll genutzt werden.
  • Abschluss von Verträgen
    Zum Beispiel bei Bauarbeiten, Versicherungen, Vermietungen oder Dienstleistungen.
  • Zusammenarbeit mit dem Pfarrer
    Der Pfarrer ist meist Vorsitzender oder enger Partner der Kirchenverwaltung; wichtige Entscheidungen werden gemeinsam getroffen.
  • Einhaltung kirchlicher und staatlicher Vorschriften
    Etwa im Arbeitsrecht, Datenschutz, Bauwesen oder Steuerrecht.

In Bayern hat die Kirchenverwaltung eine besondere rechtliche Stellung nach dem Kirchenstiftungsrecht. Die Mitglieder werden von den katholischen Gemeindemitgliedern gewählt und tragen gemeinsam Verantwortung für die Kirchenstiftung der Pfarrei.

Öffnungszeiten im Urlaub
Vom 29.Juni – 09. Juli 2026 ist das Pfarrbüro am Dienstag, Mittwoch und am Donnerstag geöffnet, bleibt jedoch am Montag geschlossen. Wir wünschen einen schönen Urlaub!
Öffnungszeiten im Urlaub
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