Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist in katholischen Pfarreien vor allem für die wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten zuständig. Während der Pfarrgemeinderat eher das pastorale und geistliche Leben begleitet, kümmert sich die Kirchenverwaltung um die materiellen Grundlagen der Pfarrei.
Typische Aufgaben sind:
- Verwaltung der Finanzen
Haushaltsplan erstellen, Einnahmen und Ausgaben überwachen, Rechnungen prüfen und Jahresabschlüsse erstellen. - Verantwortung für Gebäude und Grundstücke
Betreuung von Kirche, Pfarrheim, Kindergarten, Friedhof oder anderen Immobilien der Pfarrei; Planung von Renovierungen und Bauprojekten. - Personalangelegenheiten
Arbeitgeberfunktion für Angestellte der Pfarrei, z. B. Mesner, Organisten, Pfarrsekretariat oder Reinigungskräfte. - Verwaltung kirchlichen Vermögens
Sicherstellung, dass Geld und Besitz der Pfarrei verantwortungsvoll genutzt werden. - Abschluss von Verträgen
Zum Beispiel bei Bauarbeiten, Versicherungen, Vermietungen oder Dienstleistungen. - Zusammenarbeit mit dem Pfarrer
Der Pfarrer ist meist Vorsitzender oder enger Partner der Kirchenverwaltung; wichtige Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. - Einhaltung kirchlicher und staatlicher Vorschriften
Etwa im Arbeitsrecht, Datenschutz, Bauwesen oder Steuerrecht.
In Bayern hat die Kirchenverwaltung eine besondere rechtliche Stellung nach dem Kirchenstiftungsrecht. Die Mitglieder werden von den katholischen Gemeindemitgliedern gewählt und tragen gemeinsam Verantwortung für die Kirchenstiftung der Pfarrei.
Links & Rechtliches
Öffnungszeiten Pfarrbüro
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Am Mittwoch ist das Pfarrbüro geschlossen.
Kontakt
Von-Gravenreuth-Str. 2
86444 Affing
Tel: +49 8207 1743
Fax: +49 8207 958186
Mail: pg.affing@bistum-augsburg.de
