Pastoralrat
Bei einer Pfarreiengemeinschaft hat als zusätzliches, übergeordnetes Gremium der Pastoralrat die Pfarreien als Ganzes im Blick, die der Pfarreiengemeinschaft angehören. Ein Pastoralrat muss in jeder Pfarreiengemeinschaft errichtet werden. Im Pastoralrat vertreten sind: der Pfarrer, die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter, die jeweiligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden plus ein weiteres Pfarrgemeinderatsmitglied, ein Vertreter der Kirchenverwaltungen und dazu berufene Mitglieder.
Der Pastoralrat kümmert sich um die seelsorglichen Belange aller beteiligten Pfarreien in ihrer Gesamtheit. Fruchtbar werden kann die Arbeit von Pfarrgemeinderat und Pastoralrat nur, wenn zwischen diesen Gremien ein guter Austausch und Transparenz bestehen.
Vorstand:
Georg Leonhard Bühler, Pfarrer
Susanne Pfundmeir, Vorsitzende (St. Peter und Paul, Affing)
Petra Bachmeir, stellvertretende Vorsitzende (Mariä Geburt)
Dr. Hellmut Götz, Schriftführer (St. Jakob maj.)
Gewählte Mitglieder:
Sylvia Barl (St. Laurentius und Elisabeth)
Gertraud Briese (St. Peter und Paul)
Agnes Gall (St. Jakobus maj.)
Dr. Hellmut Götz (St. Jakobus maj.)
Adelheid Heidenreich (St. Laurentius und Elisabeth)
Petra Kosak (St. Johannes und Magdalena)
Ilona Lesch (St. Peter und Paul)
Korbinian Ruider (St. Johannes und Magdalena)
Christine Schmid-Mögele (Mariä Geburt)
Rosa Maria Sedlmeir (Mariä Geburt)
Geborenes Mitglied:
Pfarrer Georg Leonhard Bühler
Pfarrer Joachim Kunz
Berufene Mitglieder:
Petra Bachmeir (Mariä Geburt)
Klaus Brandmeier (St. Laurentius und Elisabeth)
Vertreter der Kirchenverwaltungen:
Werner Zwick (Vertreter der Kirchenverwaltungen)
Zu den wesentlichen Aufgaben des Pastoralrats gehören:
- das Besprechen und Regeln aller Angelegenheiten, die die Mitgliederpfarreien in ihrer Gesamtheit betreffen; dabei ist darauf zu achten, dass das jeweilige pfarrliche Leben vor Ort mit seinem eigenen Charakter wertgeschätzt und gewahrt wird. Gleichzeitig sollen auch die Chancen gesehen werden, die die Gemeinschaft mit den anderen Pfarrgemeinden mit sich bringt.
- ein Abstimmen der Feier der Liturgien und Gottesdienstzeiten – auch in ihrer Vielfältigkeit, von besonderen Andachten angefangen, bis hin zu Wallfahrten oder Prozessionen.
- das Setzen von Schwerpunkten – in der Seelsorge, bei der Glaubensvermittlung und in der Sorge um den Nächsten.
- die Koordinierung der Sakramentenvorbereitung für Ehe, Taufe, Erstkommunion und Firmung.
das gemeinsame Planen von Angeboten zur religiösen Fortbildung wie Bibelkreise, Glaubensseminare oder Einkehrtage. - dafür zu sorgen, dass Laien in ihrem ehrenamtlichen Dienst befähigt, weitergebildet und begleitet werden.
Pastoral- und Pfarrgemeinderat können gut miteinander arbeiten, wenn:
- sie einander zeitnah über die Themen, die alle Pfarrgemeinden betreffen oder interessieren könnten, in Kenntnis setzen.
- im Pastoralrat immer ein Tagesordnungspunkt für die Berichte aus den jeweiligen Pfarrgemeinden vorgesehen ist.
- auf der Tagesordnung im Pfarrgemeinderat immer ein „Bericht aus dem Pastoralrat“ steht.
- im Laufe einer Pfarrgemeinderatssitzung stets berücksichtigt wird, was von den besprochenen Themen auch in den Pastoralrat eingebracht werden sollte.
- im Pastoralrat deutlich formuliert wird, was davon als Information oder zum Mitüberlegen in die Pfarrgemeinderäte vor Ort getragen werden soll.
- die Protokolle aus den jeweiligen Gremien zeitnah vorliegen.
